Verkehrsdelikte im Bereich von Ordnungswidrigkeiten führen in Anlehnung an den Bußgeldkatalog bei bestimmten Verstössen zu einem Regelfahrverbot .Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch hiervon abgesehen werden.Im Hinblick auf das Regel-Ausnahme-Prinzip bedarf es bei der Anordnung des Regelfahrverbotes nur dann bestimmter Feststellungen, wenn es Anhaltspunkte für eine Unangemessenheit gibt.Im Ergebnis heißt dies, die Anhaltspunkte müssen geltend gemacht und damit vorgetragen werden! Täterbezogene Umstände sind beispielsweise berufliche Tätigkeit, Einkommen und gegebenenfalls Unterhaltsverpflichtungen.Es ist durchaus ratsam bereits im Vorfeld, vor Erlass eines Bußgeldbescheides, im Rahmen einer Anhörung im Verwaltungsverfahren gegenüber der Bußgeldbehörde die Anhaltspunkte vorzutragen. Auch hier kann anwaltliche Hilfe zielführend sein.
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