DerSachbezugzum ausgewählten Bildmotiv im Sinne des§ 43b BRAO(Bundesrechtsanwaltsordnung) stellt sich wie folgt dar:
Ein ambitionierter Radfahrer bewegt sich mit rasanter Geschwindigkeit (abgehobenes Hinterrad), als er gewissermaßen verkehrswidrig von einer unachtsamen Fußgängerin zum abrupten Bremsen genötigt wird.
Nach Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wird in Anlehnung an§ 2 BORA(Berufsordnung für Rechtsanwälte)"rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend" die Angelegenheit einer einvernehmlichen Lösung zugeführt.
-was natürlich nicht immer gelingt - !!!
Erklärung zum Bildmotiv.
Der Sachbezug zum ausgewählten Bildmotiv im Sinne des § 43b BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) stellt sich wie folgt dar:
Vorschäden und Gebrauchsspuren sind im Rahmen der Schadensbemessung nach einem Verkehrsunfall zu berücksichtigen!
Wertsteigerungen durch neu eingebaute Ersatzteile - "Neu für Alt"- werden in Einzelfällen berücksichtigt!