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      IHR WEG ZUM RECHT                                                                                

        Erklärung zum Bildmotiv.

  • Der Sachbezug zum ausgewählten Bildmotiv im Sinne des § 43b BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) stellt sich wie folgt dar:            
  • Ein ambitionierter Radfahrer bewegt sich mit rasanter Geschwindigkeit (abgehobenes Hinterrad), als er gewissermaßen verkehrswidrig von einer unachtsamen Fußgängerin zum abrupten Bremsen genötigt wird. 
  • Nach Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wird in Anlehnung an § 2 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) "rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend"  die Angelegenheit einer einvernehmlichen Lösung zugeführt.                                                      
  •  -was natürlich nicht immer gelingt - !!!

Anwaltskanzlei Schwarz
Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft
Anwaltskanzlei Schwarz

 Erklärung zum Bildmotiv.

  • Der Sachbezug zum ausgewählten Bildmotiv im Sinne des § 43b BRAO  (Bundesrechtsanwaltsordnung) stellt sich wie folgt dar:
  • Vorschäden und Gebrauchsspuren sind im Rahmen der Schadensbemessung nach einem Verkehrsunfall zu berücksichtigen!
  • Wertsteigerungen durch neu eingebaute Ersatzteile - "Neu für Alt"-  werden in Einzelfällen berücksichtigt!
  • Recht am Bild: Hubert Minsch

 
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