Fiktive Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis
Rolf Schwarz • 23. Januar 2020
Unfallregulierung auf Basis des Sachverständigengutachtens
Der durch eine deliktische Handlung (fremdverschuldeter Verkehrsunfall) Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der in einer Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob und wie er die beschädigte Sache tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt! Die vom BGH geänderte Rechtsprechung zum Wegfall der fiktiven Abrechnung von Mängelbeseitigungskosten bezieht sich nur auf vertraglichen Schadensersatz wie beispielsweise beim Werkvertrag / Bauvertrag.