Verwertbarkeit von Gutachten
Rolf Schwarz • 8. Juli 2020
Kein Honorar für unverwertbares Gutachten!
Einem Sachverständigen kann das Honorar aberkannt werden wenn seine Leistung wegen gravierender Mängel objektiv unverwertbar ist und diese Mängel durch Nachbesserung und Ergänzung nicht abgestellt werden können sondern eine Neuerstellung des Gutachtens zur Beantwortung der Beweisfrage erforderlich ist. Hierbei muss grundsätzlich die Überzeugungskraft von der Verwertbarkeit unterschieden werden. Die Nichtbeantwortung der Beweisfragen führt grundsätzlich zur Unverwertbarkeit! so OLG Naumburg Beschluss vom 27.12.2019 (12 W 72/19)