Architektenhonorar, Anrechenbarkeit geänderter Baukosten
Rolf Schwarz • 3. Februar 2020
Erhöhung der Baukosten - Auswirkung auf Architektenhonorar?
- Baupreiserhöhungen führen in der Regel nicht zu einer neuen Bewertung der Kostenabrechnung. Etwas anderes gilt, bei -auf Veranlassung des Auftraggebers- ,vorgenommene Veränderung oder Erweiterung. Dann ist die Kostenrechnung und in deren folge auch die Honorarrechnung des Architekten anzupassen.
- Der Anspruch auf Erhöhung des Architektenhonorars wegen Änderungswünsche des Bauherren setzt keine schriftliche Honorarvereinbarung voraus. OLG München, Beschluss vom 31.01.2017 (27 U 3253/16); bestätigt durch BGH, Beschluss vom 22.05.2019