Unfallregulierung; Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung
Rolf Schwarz • 23. Januar 2020
Ein Anspruch auf Beilackierungskosten kann im Rahmen einer fiktiven Abrechnung bei der Unfallregulierung nicht mit der Begründung von der gegnerischen Versicherung abgelehnt werden, deren Erforderlichkeit lasse sich erst nach erfolgter Reparatur beurteilen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens stets eine Unsicherheit bleibt ob der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag (vorab betrachtet - ex ante), dem tatsächlich anfallenden entspricht. - BGH, Urteil vom 17.09.2019, IV ZR 494/18.