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Beweislast im Baurecht

Rolf Schwarz • 10. September 2019

Im Zweifel für den Auftragnehmer!

Baurecht

  • Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf und verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer deren Beseitigung muss er beweisen, dass die Mängel auf eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
  • Kann ein dahingehender Beweis nicht frei von vernünftigen Zweifeln geführt werden -weil das Mangelsymptom auf mehrere Ursachen zurückzuführen sein kann, die nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen -geht das zulasten des Auftraggebers. So jedenfalls OLG Brandenburg; Beschluss vom 29.08.2017 - 12 U 149/16, zwischenzeitlich bestätigt durch BGH per Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde.

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