Beweislast im Baurecht
Rolf Schwarz • 10. September 2019
Im Zweifel für den Auftragnehmer!
- Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf und verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer
deren Beseitigung muss er beweisen, dass die Mängel auf eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
- Kann ein dahingehender Beweis
nicht frei von vernünftigen Zweifeln geführt werden -weil das Mangelsymptom auf mehrere Ursachen zurückzuführen sein kann, die nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen -geht das zulasten des Auftraggebers. So jedenfalls OLG Brandenburg; Beschluss vom 29.08.2017 - 12 U 149/16, zwischenzeitlich bestätigt durch BGH per Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde.